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Aktuelle Dokumente zur Situation des französischen Theaters (1)Informationen zum Streik der Künstler und Techniker mit
Zeitverträgen (Intermittents) in Frankreich
Informationen zum Streik der Künstler und Techniker mit
Zeitverträgen (Intermittents) in Frankreich
Frankreich ist das einzige Land in der EU, das über ein spezielles
System der Arbeitslosenversicherung für Künstler und Techniker mit
Zeitverträgen verfügt. Dieses System geht auf die 1936 in der
Volksfrontzeit geschaffenen Arbeitslosenversicherung zurück. Es trägt
der Besonderheit der Beschäftigungsformen in diesem Bereich Rechnung. Im
Gegensatz zu Deutschland verfügt das französische Theater kaum
über feste Ensembles.Das einzige traditionelle Ensembletheater und zugleich
einziges Repertoire-Theater des Landes ist die Comédie Française.
Darüber hinaus gab es seit den 90er Jahren den Versuch, an einigen
staatlichen Regionaltheatern (Centre Dramatique National) feste Ensembles zu
gründen, so etwa an der Comédie de Reims. Solche Intiativen bleiben
jedoch isoliert, da die staatlichen Subventionen derartige Strukturen nicht
vorsehen. Im Schnitt beschäftigen die französischen Staatstheater
nicht mehr als 20 bis dreißig fest angestellte Personen, die meisten
arbeiten in Verwaltung und Technik, der geringste Teil im künstlerischen
Bereich. Die Theaterproduktion selbst wird zum allergrößten Teil von
Theaterschaffenden mit Zeitverträgen realisiert. Das gesamte
französische Theatersystem stützt sich also in allerhöchstem
Maße auf dieses Personal.
Die Anzahl der Künstler und Techniker,
die mit Zeitverträgen arbeiten (intermittents), beläuft sich auf ca.
70000 Personen, davon arbeitet der größere Teil in der Film- und
Fernsehindustrie, der kleinere Teil in den darstellenden Künsten (Theater,
Oper, Tanz). Diese Gesamtzahl wird zum Teil noch höher angesetzt, je nach
statistischer Erfassung.
Das spezielle System der Arbeitslosenversicherung für Künstler
und Techniker mit Zeitverträgen trägt der Diskontinuität und der
Flexibilität der Arbeitsverhältnisse Rechnung, die für den
Bereich Bühne, Film und Fernsehen charakteristisch sind. Es bietet den
Beschäftigten ein Ersatzeinkommen während der Zeit ihrer
Nichtbeschäftigung. In dieser sind sie ja nicht arbeitslos im
eigentlichen Sinne, sondern in der Regel mit dem Erarbeiten neuer Projekte, mit
Training, Weiterbildung und der Suche nach neuer Arbeit beschäftigt.
Trotz dieser speziellen Arbeitslosenversicherung, die in Europa einmalig
ist, hat sich die Lage der Beschäftigten enorm verschlechtert, so daß
nur ca. 50% die Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld
erfüllen. Und auch die Lage der anderen 50% ist alles andere als rosig. Die
Hälfte aller derjenigen, die Anrecht auf die Arbeitslosenversicherung
haben, verdienen weniger als den staatlich festgesetzten Mindestlohn (SMIC), das
Durchschnittseinkommen der Zeitarbeiter, die während der
beschäftigungslosen Zeit Arbeitslosengeld beziehen beläuft sich auf
7655€ pro Jahr, d.h. 638€ pro Monat.
Die spezielle staatliche Arbeitslosenversicherung für
Künstler und Techniker mit Werkverträgen ist angegliedert an die
allgemeine Arbeitslosenversicherung UNEDIC. Sie sieht ein Arbeitslosengeld
für die Überbrückungszeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Werkverträge vor. Die maximale Überbrückungszeit betrug bislang
12 Monate. Die Mindestanwartschaftszeit, die zum Erhalt des Arbeitslosengeldes
notwendig ist, beträgt bislang 507 Arbeitsstunden (Probenstunden und
Vorstellungen) im Lauf der letzten zwölf Monate vor Beantragung des
Arbeitslosengeldes. Das Arbeitslosengeld richtet sich nach der Höhe der
Wochen- bzw. Monatsgage. Der Mindesttagessatz liegt zur Zeit bei 24,24€.
Die Versicherungsbeiträge werden zu gleichen vom Vertragsnehmer und
dem Vertragsgeber bezahlt. Die Beitragssätze zu dieser Spezialversicherung
sind prozentual höher bemessen als in der allgemeinen
Arbeitslosenversicherung. Die Bedingungen der Arbeitslosenversicherung im
Bereich Theater und audiovisuelle Medien werden nicht wie in Deutschland durch
den Gesetzgeber festgelegt, sondern zwischen den Tarifparteien ausgehandelt,
dabei werden Arbeitgeberseite durch den französischen Unternehmerverband
MEDEF, den Verband der kleinen und mittelständischen Betriebe CGPME, die
Berufsunion der Handwerker UPA vertreten, die Künstler und die Techniker
durch eine beträchtliche Anzahl von Gewerkschaften , die FNSA-CGT, die FO,
die CFDT, die CFTC und die CFE-CGC - in Frankreich gibt es bekanntlich
keine Einheitsgewerkschaft wie in Deutschland , sondern Richtungsgewerkschaften.
Bezeichnend ist, daß der offizielle französische Bühnenverband
SYNDEAC nicht dem Unternehmerverband MEDEF angehört und deshalb nicht am
Verhandlungstisch sitzt. Die ausgehandelten Regelungen bedürfen der
Ratifizierung durch die französische Regierung.
Der jetzige
Arbeitskampf ist der härteste in der Geschichte des französischen
Theaters. Verursacht wurde er durch das Scheitern der Verhandlung über eine
Reform der speziellen Arbeitlosenversicherung, die zur Zeit durch eine
Finanzkrise bedroht wird. Erheblichen Verantwortung für diese Krise
tragen die großen Unternehmen der Film- und Fernsehprodution, sowie die
Pariser Oper, die um Geld einzusparen, quasi-permanente Arbeitskräfte
mit Werkverträgen versehen, um so die Lohn- und Lohnnebenkosten, die sich
aus festen Anstellungsverträgen ergeben würden, zu drücken.
Dieser in der Öffentlichkeit heftig diskutierte Mißbrauch des
Versicherungssystems, sowie die Austrocknung der Subventionen für die
Theatercompagnien und die Finanzkrise der öffentlichen Theater haben das
Versicherungssystem in eine schwierige Situation gebracht.
Das von der Unternehmerseite und einigen Gewerkschaften
ausgehandelte Kompromiß sieht eine Reduzierung der maximalen
Überbrückungszeit auf 8 Monate vor, die Mindestanwartschaftszeit wurde
verkürzt auf zehneinhalb Monate für Künstler, dafür muß
der Bezugsempfänger von Arbeitslosengeld zunächst seine alten Rechte
ausschöpfen, bevor er eine erneute Anwartschaft bekommt. Außerdem
werden die Beitragssätze zur speziellen Arbeitslosenversicherung drastisch
erhöht.
Diese „Reform“ hat folgenden Konsequenzen: Durch die neuen
Regelungen für die Berechnung des Arbeitslosengeldes wird die spezielle
Arbeitslosenversicherung von innen ausgehöhlt. Zum einen begünstigt
das System die regelmäßigen Einkünfte gleicher Höhe, zum
anderen werden 35% der jetzigen Leistungsberechtigten aus dem System
ausgeschlossen. Besonders betroffen sind die Beschäftigten sämtlicher
Theatersparten: 60% der dort Beschäftigten erreichen nur mit Mühe die
Berechtigung zum Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Das Vertragsprotokoll wurde von zwei Gewerkschaften nicht unterzeichnet,
der FNSA-CGT und der CGT-FO. Die FNSA-CGT und die CGT-FO sind die
Gewerkschaften, in denen die "Intermittents" mehrheitlich organisiert sind. Sie
sind zusammen mit den Streikkomitees der nichtorganisierten
„Intermittents“ die Träger des augenblicklichen Streiks. Die
Auswirkungen der Reform sind angesichts der schlechten Berufssituation für
Schauspieler, Regisseure, Bühnen- und Kostümbildner und
Bühnentechniker katastrophal: nach Einschätzungen der Gewerkschaften
und der Berufsverbände des französischen Theaters werden bis zu 20000
Personen und mehr in den kommenden Jahren aus dem Beruf
gedrängt.
Der Arbeitskämpfe haben im Monat Juli zur Absage der großen
Sommerfestivals in Frankreich geführt. An den Einnahmeausfällen der
Festivals und der Tourismusindustrie lässt sich ablesen, wieviel an der
zumeist miserabel bezahlten Arbeit der Künstler und Techniker verdient
wird. Allein in Avignon beträgt der Einnahmeausfall nach offiziellen
Schätzungen 40 Millionen Euros. Im Schnitt kann man davon ausgehen,
daß die Einnahmen des Hotel- und Gaststättengewerbes und anderer
Unternehmen, die von den Festivals profitieren, zwei bis dreimal so hoch sind
wie der Gesamtetat des jeweiligen Festivals, im Falle von Avignon sogar 5 bis
7mal so hoch.
Die „Reform“ der speziellen Arbeitslosenversicherung steht in
engem Zusammenhang mit dem Rückzug des Staates aus dem Bereich der
öffentlichen Dienstleistungen und der Kultur: In diesem Jahr wurden die
Subventionen des Kulturministeriums um 10% gekürzt. Die Abgaben der
Arbeitgeber für Renten- und Arbeitslosenversicherung, sowie für die
staatliche Urlaubskasse haben sich seit einem Jahr verdoppelt. Die Etatausgaben
für kunstpädagogische Arbeit in den öffentlichen Schulen
wurden 50 bis 70% gekürzt. Das System der Koproduktionsverträge
zwischen den Stadtverwaltungen und einzelnen Theatertruppen wurde
aufgelöst. Darüber hinaus werden im Erziehungswesen und in der
Forschung ebenfalls massive Haushaltstreichungen vorgenommen. Teilweise werden
ganze Forschungszweige privatisiert.
Darüber hinaus steht der Kampf der Intermittents im Zusammenhang mit
der allgemeinen Politik des Sozialabbaus in Frankreich, der „Reform“
des Rentensystems und der bevorstehenden „Reform“ der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Die gegenwärtige Kulturpolitik der französischen Regierung
muß vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen der Europäischen
Kommission mit der Welthandelsorganisation über die Öffnung des
Dienstleistungssektors und der Kultur für private Investoren. Der für
die Verhandlungen zuständige Kommissar Pascal Lamy hält seine
Vorschläge vor der Öffentlichkeit zurück, weil der Protest gegen
die massive Vermarktung und Kommerzialisierung der kulturellen Produktion in
zahlreichen Ländern Europas sonst noch größer würde. Die
Problematik und die Konsequenzen dieser Vorgänge sind den Kulturarbeitern
in Deutschland nicht hinreichend bewußt. Die einzige Bewegung, die
versucht, ein Bewußtsein für die internationale Dimension des Problems
zu schaffen ist zur Zeit ATTAC.
Die Mobilisierung der Streikenden steigt zur Zeit weiter an. Zunehmend
werden auch inhaltliche Fragen der künstlerischen Arbeit in der jetzigen
Situation thematisiert: immer mehr geht es um die Stellung des Theaters und des
Films in der Gesellschaft. Auch treten die internationalen Aspekte der
Krisensituation immer mehr in den Vordergrund. Die Streikenden, ob
gewerkschaftlich organisiert oder nicht, haben sich überall in Frankreich
spontan zu regionalen Koordinationen zusammenschlossen. Diese Koordinationen
tagen permanent und fassen die Beschlüße zu den jeweiligen
Kampfmaßnahmen, zugleich sind sie Forum der allgemeinen Diskussion
über Kulturpolitik, sowie über die beruflichen Nöte und Probleme
der Künstler und Techniker. Eine nationale Koordination ist im Aufbau. Jede
Koordination ist gegliedert in Ausschüsse: Kampfmaßnahmen,
Information-Dokumentation, interregionale Beziehungen, Presse, Internet,
juristische Beratung usw. Jede Entscheidung einer Kommission wird der
Vollversammlung zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt. Die Europakommission
der Koordination Ile de France (Paris) denkt über das Statut der
Künstler in Europa nach. Sie versucht ein Netz in Europa aufzubauen, um die
europäischen Künstler zu mobilisieren. Erklärtes Ziel ist es, die
spezifischen Eigenheiten der künstlerischen Arbeit zu verteidigen und Druck
auf die europäischen Institutionen auszuüben, damit der kulturelle
Bereich, wie auch der Bereich der öffentlichen Dienstleistungen aus den
kommenden Verhandlungen der Welthandelsorganisation WTO herausgenommen
wird.
Posted: Do - August 28, 2003 at 11:50 nachm. > |
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